Honorar

Als Supervisorin orientiere ich mich an der Honorarempfehlung der Freiburger Vereinigung von SupervisorInnen e.V.

Link zur FVS

 

Für die Kunsttherapie besteht bei manchen Kassen die Möglichkeit, eine Heilpraktikerin-Behandlung abzurechnen. Die Kunsttherapie für Kinder und Jugendliche kann bei bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden.

Für alle anderen Angebote vereinbaren Sie bitte per Mail oder Telefon ein erstes unverbindliches Gespräch mit mir, in dem wir gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen können.